Braucht ein Container eine Baugenehmigung? Deutschland, Bayern

In Deutschland, Bayern ist die massgebliche Groesse die brutto-rauminhalt. Ein Container, dessen Wert 75 m3 nicht ueberschreitet, faellt in das vereinfachte Verfahren und wird als verfahrensfrei behandelt. Oberhalb dieser Grenze greift das regulaere Baugenehmigungsverfahren. Grundlage ist Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), BayRS 2132-1-B, Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a, in der Fassung vom 2007-08-14. Der woertliche Gesetzestext steht weiter unten auf dieser Seite im Original und in Uebersetzung, damit Sie die Angabe pruefen koennen, ohne die Seite zu verlassen. Zustaendig ist Untere Bauaufsichtsbehoerde.

Zuletzt geprüft:

Wie hoch sind die Schwellenwerte?

Wie hoch sind die Schwellenwerte? Deutschland
MessgrößeWertWann diese Zahl giltBestimmung
Brutto-Rauminhalt, ausser im Aussenbereich75 m3Gilt fuer ein Gebaeude ausserhalb des Aussenbereichs, also im Innenbereich. Gemessen wird das VOLUMEN, nicht die Flaeche. Ein 20-Fuss-Container hat 38,27 m3 und bleibt darunter, ein 40-Fuss-Container hat 77,02 m3 und liegt darueber.Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Brutto-Rauminhalt, im Aussenbereich20 m3Im Aussenbereich sinkt die Grenze auf 20 m3 und gilt nur fuer Gebaeude ohne Aufenthaltsraeume, Toiletten oder Feuerstaetten, die weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen. Darunter passt nur ein 10-Fuss-Container mit 17,78 m3.Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Mindestabstand zur Grenze3 mDie Tiefe der Abstandsflaeche betraegt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m. Bei einer Containerwandhoehe von rund 2,6 m bis 2,9 m ergibt 0,4 H nur etwa 1,2 m, es gilt also der Mindestwert von 3 m.Art. 6 Abs. 5 Satz 1

Der Gesetzestext, wörtlich

Originalwortlaut

Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich, sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Außenbereich bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt

Unsere Übersetzung

buildings with a gross volume of up to 75 m3, except in the Aussenbereich, as well as buildings without habitable rooms, toilets or fireplaces, where the buildings serve neither sales nor exhibition purposes, in the Aussenbereich up to 20 m3 gross volume

Vorschrift
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), BayRS 2132-1-B
Bestimmung
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Fassung
In Kraft seit
Text abgerufen
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Originalwortlaut

Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich, sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Außenbereich bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt

Unsere Übersetzung

buildings with a gross volume of up to 75 m3, except in the Aussenbereich, as well as buildings without habitable rooms, toilets or fireplaces, where the buildings serve neither sales nor exhibition purposes, in the Aussenbereich up to 20 m3 gross volume

Vorschrift
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), BayRS 2132-1-B
Bestimmung
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Fassung
In Kraft seit
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Originalwortlaut

Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m.

Unsere Übersetzung

The depth of the setback areas is 0.4 H, in commercial and industrial areas 0.2 H, but in each case at least 3 m.

Vorschrift
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), BayRS 2132-1-B
Bestimmung
Art. 6 Abs. 5 Satz 1
Fassung
In Kraft seit
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Brauchen Sie eine Genehmigung oder genügt eine Anzeige?

Bayern kennt hier keine Anzeige: Ein Vorhaben ist entweder verfahrensfrei oder es braucht eine Baugenehmigung. Ein Container bis 75 m3 ausserhalb des Aussenbereichs ist verfahrensfrei. Ein Container als Baustelleneinrichtung ist ohne jede Volumengrenze verfahrensfrei.

Originalwortlaut

Baustelleneinrichtungen einschließlich der Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünfte

Unsere Übersetzung

construction site facilities including storage halls, protective halls and accommodation

Vorschrift
Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), BayRS 2132-1-B
Bestimmung
Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a
Fassung
In Kraft seit
Text abgerufen
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An wen wenden Sie sich?

Untere Bauaufsichtsbehoerde. Die untere Bauaufsichtsbehoerde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Massgeblich ist die Bayerische Bauordnung, nicht ein Bundesgesetz.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Bei einem verfahrensfreien Vorhaben wird bei der Bauaufsichtsbehoerde nichts eingereicht. Die Verantwortung fuer die Einhaltung des materiellen Rechts bleibt beim Bauherrn.
  • Nachweis der Uebereinstimmung mit dem Bebauungsplan, soweit fuer das Grundstueck einer besteht.
  • Eine Berechnung des Brutto-Rauminhalts zum Nachweis der Grenze von 75 m3 oder 20 m3.
  • Ein Lageplan mit den Abstandsflaechen nach Art. 6, wenn nahe an der Grenze gebaut wird.

Wie sieht es in den Nachbarländern aus?

Wie sieht es in den Nachbarländern aus?
RechtsgebietBebaute FlächeBrutto-RauminhaltHöheGrenzabstandBrauchen Sie eine Genehmigung oder genügt eine Anzeige?
Deutschland, BayernDas Gesetz nennt keine feste Zahl75 m3 · 20 m3Das Gesetz nennt keine feste Zahl3 mVerfahrensfrei
Slowakei50 m2Das Gesetz nennt keine feste Zahl5 m2 mAnzeige
Tschechien40 m2Das Gesetz nennt keine feste Zahl5 m2 mBaugenehmigung
PolenDas Gesetz nennt keine feste ZahlDas Gesetz nennt keine feste ZahlDas Gesetz nennt keine feste ZahlNoch nicht geprüftAnzeige

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Worauf Sie achten müssen

  • Die Grenze von 75 m3 ist ein VOLUMEN, keine Flaeche. Die meisten Sekundaerquellen geben sie als Flaechengrenze wieder, womit sich aendert, welche Container erfasst sind. Ein 40-Fuss-Container hat 77,02 m3 und liegt rund 2 m3 darueber, ein 20-Fuss-Container hat 38,27 m3 und bleibt deutlich darunter. Gerechnet mit den Aussenmassen nach ISO 668:2020 Tabelle 2.
  • Ein Container auf der Baustelle wird nach einer anderen Bestimmung beurteilt. Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a stellt Baustelleneinrichtungen einschliesslich Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkuenften ohne jede Volumengrenze verfahrensfrei, weil es sich um voruebergehend aufgestellte Anlagen und nicht um Gebaeude handelt. Wer nur die 75-m3-Grenze liest, schickt einen Baucontainer in ein Verfahren, das er nie brauchte.
  • Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a nennt fuer Gebaeude keine Hoehengrenze. Deshalb steht in der Tabelle fuer Bayern keine Hoehe: Das ist keine Luecke unserer Recherche, sondern die Tatsache, dass diese Bestimmung die Hoehe nicht regelt. Aus demselben Grund fehlt eine feste Frist zur temporaeren Nutzung, denn fuer Baustelleneinrichtungen nennt das Gesetz keine.

Hinweis

Dies ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Schwellenwerte sind wörtlich aus der am angegebenen Datum geltenden Fassung zitiert, ein einzelnes Grundstück kann jedoch einem Bebauungsplan, einer Schutzzone oder dem Denkmalschutz unterliegen, die hier nicht berücksichtigt sind. Klären Sie Ihren Fall vor der Bestellung mit der genannten Behörde.