Braucht ein Container eine Baugenehmigung? Deutschland, Brandenburg
In Deutschland, Brandenburg ist die massgebliche Groesse die brutto-rauminhalt. Ein Container, dessen Wert 75 m3 nicht ueberschreitet, faellt in das vereinfachte Verfahren und wird als verfahrensfrei behandelt. Oberhalb dieser Grenze greift das regulaere Baugenehmigungsverfahren. Grundlage ist Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39]), § 61 Abs. 2, in der Fassung vom 2018-11-15. Der woertliche Gesetzestext steht weiter unten auf dieser Seite im Original und in Uebersetzung, damit Sie die Angabe pruefen koennen, ohne die Seite zu verlassen. Zustaendig ist Untere Bauaufsichtsbehoerde.
Wie hoch sind die Schwellenwerte?
| Messgröße | Wert | Wann diese Zahl gilt | Bestimmung |
|---|---|---|---|
| Brutto-Rauminhalt, ohne Aufenthaltsraeume | 75 m3 | Dieselbe Zahl wie in Bayern, aber unter anderer Voraussetzung. Brandenburg gewaehrt sie nur einem Gebaeude OHNE Aufenthaltsraeume, Toiletten oder Feuerstaetten, das nicht im Aussenbereich liegt und weder Garage oder Stall ist noch Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dient. Ein Lagercontainer faellt darunter, ein Buero-, Sanitaer- oder Wohncontainer nicht, unabhaengig vom Volumen. | § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a |
| Mindestabstand zur Grenze | 3 m | Die Tiefe der Abstandsflaeche betraegt 0,4 H, mindestens jedoch 3 Meter; in Gewerbe- und Industriegebieten genuegt 0,2 H, ebenfalls mindestens 3 Meter. Bei Containerwandhoehen liegt 0,4 H deutlich unter drei Metern, es gilt also der Mindestwert. | § 6 Abs. 5 Satz 1 |
Der Gesetzestext, wörtlich
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen
buildings without habitable rooms, toilets or fireplaces with not more than 75 cubic metres of gross volume, which are not situated in the Aussenbereich; this does not apply to garages, stables or buildings serving sales or exhibition purposes
- Vorschrift
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39])
- Bestimmung
- § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a
- Fassung
- In Kraft seit
- Text abgerufen
Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter.
The depth of the setback areas is 0.4 H, at least 3 metres.
- Vorschrift
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39])
- Bestimmung
- § 6 Abs. 5 Satz 1
- Fassung
- In Kraft seit
- Text abgerufen
Brauchen Sie eine Genehmigung oder genügt eine Anzeige?
Brandenburg kennt wie Bayern hier keine Anzeige: Ein Vorhaben ist entweder verfahrensfrei oder es braucht eine Baugenehmigung. Ein Lagercontainer bis 75 m3 ausserhalb des Aussenbereichs ist verfahrensfrei. Ein Buero- oder Wohncontainer faellt nicht unter diese Freistellung und geht ins Genehmigungsverfahren.
Verfahrensfrei sind:
The following are procedure-free:
- Vorschrift
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39])
- Bestimmung
- § 61 Abs. 2
- Fassung
- In Kraft seit
- Text abgerufen
An wen wenden Sie sich?
Untere Bauaufsichtsbehoerde. Die untere Bauaufsichtsbehoerde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Massgeblich ist die Brandenburgische Bauordnung, nicht ein Bundesgesetz.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Bei einem verfahrensfreien Vorhaben wird nichts eingereicht. Die Verantwortung fuer die Einhaltung des materiellen Rechts bleibt nach § 61 Abs. 1 beim Bauherrn.
- Nachweis der Uebereinstimmung mit dem Bebauungsplan, soweit einer besteht.
- Eine Berechnung des Brutto-Rauminhalts fuer die 75-m3-Grenze und ein Nachweis, dass die Einheit keine Aufenthaltsraeume, Toilette oder Feuerstaette hat.
- Ein Lageplan mit den Abstandsflaechen nach § 6, wenn nahe an der Grenze gebaut wird.
Wie sieht es in den Nachbarländern aus?
| Rechtsgebiet | Bebaute Fläche | Brutto-Rauminhalt | Höhe | Grenzabstand | Brauchen Sie eine Genehmigung oder genügt eine Anzeige? | Gilt die Freistellung auch fuer einen Buerocontainer? |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland, Brandenburg | Das Gesetz nennt keine feste Zahl | 75 m3 | Das Gesetz nennt keine feste Zahl | 3 m | Verfahrensfrei | Nein |
| Slowakei | 50 m2 | Das Gesetz nennt keine feste Zahl | 5 m | 2 m | Anzeige | Ja |
| Tschechien | 40 m2 | Das Gesetz nennt keine feste Zahl | 5 m | 2 m | Baugenehmigung | Ja |
| Polen | Das Gesetz nennt keine feste Zahl | Das Gesetz nennt keine feste Zahl | Das Gesetz nennt keine feste Zahl | Noch nicht geprüft | Anzeige | Ja |
Worauf Sie achten müssen
- Dieselbe Zahl wie Bayern, andere Voraussetzung. Der bayerische Art. 57 spricht schlicht von einem Gebaeude bis 75 m3 ausserhalb des Aussenbereichs und sagt zu Aufenthaltsraeumen nichts. Der brandenburgische § 61 gewaehrt dieselbe Zahl nur einem Gebaeude OHNE Aufenthaltsraeume, Toiletten oder Feuerstaetten. Ein Buero-, Sanitaer- oder Wohncontainer hat naturgemaess mindestens eines davon und ist in Brandenburg daher bei keinem Volumen verfahrensfrei, waehrend er in Bayern unter 75 m3 freigestellt waere.
- Die Freistellung gilt zudem nicht fuer Garagen, Staelle sowie Gebaeude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen. Ein Verkaufscontainer oder eine Ausstellungseinheit faellt daher unabhaengig von der Groesse aus § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a heraus.
- Diese Zahl hat ein bekanntes Aenderungsdatum. Die Gesetzesseite enthaelt den Hinweis, dass unter anderem § 61 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 mit Wirkung zum 1. Januar 2027 geaendert wird. Der Wert oben ist zum Abrufdatum richtig, fuer ein Vorhaben im Jahr 2027 ist er erneut zu pruefen.
Hinweis
Dies ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Schwellenwerte sind wörtlich aus der am angegebenen Datum geltenden Fassung zitiert, ein einzelnes Grundstück kann jedoch einem Bebauungsplan, einer Schutzzone oder dem Denkmalschutz unterliegen, die hier nicht berücksichtigt sind. Klären Sie Ihren Fall vor der Bestellung mit der genannten Behörde.